BEG-Förderung: Zuschüsse für Sonnenschutzanlagen - REMOS

Fördern Sie jetzt Ihren Sonnenschutz!

BEG Förderung 2022

 

Sie möchten einen Sonnenschutz einrichten und gleichzeitig Geld sparen? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG) macht es möglich.

Seit dem 01.01.2021 können Sie für Gebäudesanierungen, die dauerhaft Energiekosten senken und zudem das Klima schützen, Zuschüsse vom Bund beantragen. Förderfähig ist damit auch der Einsatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen, die die Tageslichtversorgung optimieren. Erhalten Sie mit der BEG Förderung eine Subvention für Ihr Sonnenschutzprojekt und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Zudem werden zukünftig auch wieder Materialkosten bei Eigenleistung gefördert, um auf den Handwerkermangel zu reagieren.

Förderfähige Produkte von REMOS

Als Privatperson sind Sie zum Stellen eines Antrages auf die Sonnenschutz-Förderung berechtigt. Die Berechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf dem die Einzelmaßnahme umgesetzt wird. (Update: Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren ausgeweitet. Damit entfällt die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter.) Nach der Bewilligung Ihres Antrags sind wir Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung Ihres Sonnenschutzprojekts. Die folgenden Produkte aus unserem Sortiment kommen für die Förderung in Frage:

Icon Kassettenmarkise

Kassetten­markisen

Bedingungen

  • Montage der Kassetten­markisen außen vor Fenstern oder Glastüren
  • Elektromotor zum Ein- und Ausfahren der Markise
  • Förderung gilt nicht für Nordausrichtung (+/- 22,5°)

Icon Pergola Markise

Pergola Markisen

Bedingungen

  • Montage der Pergola Markisen außen vor Fenstern oder Glastüren
  • Elektromotor zum Ein- und Ausfahren der Markise
  • Förderung gilt nicht für Nordausrichtung (+/- 22,5°)

Icon Wintergartenbeschattung

Wintergarten­beschattungen

Bedingungen

  • Montage der Wintergarten­beschattung außen vor Fenstern oder Glastüren
  • Elektromotor zum Ein- und Ausfahren der Beschattung
  • Förderung gilt nicht für Nordausrichtung (+/- 22,5°)

Icon Fassadenmarkise

Fassaden­markisen

Bedingungen

  • Montage der Fassaden­markisen außen vor Fenstern oder Glastüren
  • Elektromotor zum Ein- und Ausfahren der Markise

Sonnenschutz einbauen, Umwelt schonen

Mit dem Klimaschutzziel 2030 will die Europäische Union den Energieverbrauch im Bereich Heizung und Kühlung um 18 % senken. Würden 75% aller eingebauten Fenster einen verstellbaren Sonnenschutz besitzen, wäre dieses Ziel bereits erreicht. Die BEG Förderung von KfW und BAFA soll das Vorhaben voranbringen und Zuschüsse für Modernisierungsprojekte ermöglichen. 

Optimaler Sonnenschutz mit Remos

Gern stehen wir Ihnen bei der Umsetzung Ihres förderfähigen Projektes zum Schutz der Umwelt zur Seite. Zählen Sie auf unsere Unterstütung!

Mehr Informationen rund um Ihre Sonnenschutz-Förderung finden Sie in unserem Informationsblatt zur BEG Förderung.

Häufig gestellte Fragen zur BEG Förderung

Was ist die BEG?

Die BEG besteht aus drei Teilbereichen. Dazu gehören die BEG WG (Bereiche Wohngebäude, Neubau und Sanierungsmaßnahmen), BEG NWG (alle Nichtwohngebäude) und die BEG EM (alle Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden, inkl. Sonnenschutz).

Welcher Sonnenschutz wird gefördert?

Seit dem 01.01.2021 wird der Einsatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzanlagen mit einer optimierten Tageslichtversorgung gefördert (z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerungen).

Wie läuft ein Antrag zum BEG Förderprogramm ab?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag ganz einfach online über die BAFA zu stellen. Da es sich um Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle handelt, müssen Sie zwingend einen Energieberater hinzuziehen, um Planungsfehler zu vermeiden. Ihr Energieberater stellt die sogenannte TPB-ID, die Sie für die eigentliche Antragstellung benötigen. Wichtig! Der Stichtag für den Vorhabenbeginn ist der Tag der Auftragserteilung. Es reicht also nicht mehr, den Antrag vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen!

Was sind die Förderbedingungen?

Um von der BEG-Förderung zu profitieren muss sich das Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland befinden und bei Bestandsgebäuden muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens fünf Jahre her sein. Zudem muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes DIN 4108-2 erfüllt sein.
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